DÖMITZ

Germany

Willkommen in Dömitz an der Elbe!

Wir laden Sie ein, mit den Möglichkeiten der Internetseiten, unsere Stadt sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe zu erkunden.

Zum Beispiel unsere Festung – das Pentagon an der Elbe – die fünfeckige Wehranlage mit Museum, Galerie, Kasematten, Bastionen, Sonderausstellungen und vielen Veranstaltungen übers Jahr. Auch festlich heiraten kann man hier in den Räumen der Festung. Der Stadtkern von Dömitz ist historisch geprägt. Zahlreiche Fachwerkgebäude sind erhalten und den Namen des Dichters und Schriftstellers Fritz Reuters finden Sie an Gebäuden und in den Straßen.

Dömitz ist umgeben von der Elbe, der Elde, der Löcknitz und der Rögnitz. Diese herrliche Flusslandschaft lässt sich mit Motorboot oder auch mit dem Kanu erkunden. Die Deiche sind beliebte Wege für Radfahrer und Spaziergänger, Jogger und Nordic Walker. Das Gebiet um Dömitz gehört zum UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft ELBE Mecklenburg-Vorpommern und gilt als Paradies für alle Naturfreunde, Angler und besonders Vogelkundler.

Zweimal im Jahr erwacht unser Städtchen aus seiner Beschaulichkeit. Wer es mag, kommt in den ersten Monaten des Jahres in die Karnevalshochburg oder im Juli zur Dömitzer Musiknacht. Am Dömitzer Hafen treffen sich Einheimische wie auch Gäste gern im Panorama-Café des Hotels Dömitzer Hafen. Aus 40 Metern Höhe haben Sie dort einen zauberhaften Blick in alle Himmelsrichtungen auf die Elbelandschaft.
Die Hafenanlage gilt als Tor zu Mecklenburg-Vorpommern, denn über die Elde-Müritz-Wasserstraße gelangt man bis zur Mecklenburgischen Seenplatte und in die Berliner Gewässer.

Versäumen Sie es nicht, hier an der südwestlichen Grenze von Mecklenburg, die größte Binnenland-Wanderdüne Europas zu erkunden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und helfen Ihnen sehr gern bei der Planung Ihres nächsten Aufenthaltes in Dömitz.
Sie erreichen uns in der Tourist-Information Dömitz telefonisch montags bis freitags unter 038758 – 22112 oder per E-Mail an tourismus@doemitz.de.

ourist-Information Dömitz

Geschlossen

Wegen der Corona-Pandemie ist die Tourist-Information für Besucher nicht zugänglich. Die Mitarbeiter sind dennoch für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr
Telefon: 038758 22112
Mail: tourismus@doemitz.de

Die Europäische Union und das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich finanziell an der Förderung des Vorhabens "Konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Stadtinformation Dömitz – Stärkung der Region" aus Mitteln des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und unterstützt das Projekt als eine Investition in die Zukunft.
Die Stadt Dömitz - Mitten im Biosphärenreservat an der Elbe : Stadt Dömitz
Festung Dömitz - Stadt Ludwigslust
Dömitzer Häuser erzählen
Dömitz - Festung und Elbrücke | NDR.de - Ratgeber - Reise - Mecklenburg

Tourismus & Service

Erkunden Sie Dömitz und das Dömitzer Umland

Der Tourismus ist ein festes Standbein in Dömitz. Beste Bedingungen gibt es für den Wassersport, Fahrgastschiffe bieten Ausflüge auf der Elbe und der Müritz-Elde-Wasserstraße an und auch die Hafengastronomie mit Hotelbetrieb ist mitten im Ort zu finden. Dömitz eignet sich auch als Ausgangspunkt für Motor- und Paddelbootfahrten, gelangt man doch von hier über die Elde in das Gebiet der Mecklenburgischen Seenplatte sowie in den Schweriner See.

Radlerparadies, Wassersportrevier, Natur-Reservat und Naherholungsgebiet…

Auch für die vielen Radfahrer hat die Region um Dömitz im Herzen des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe Einiges zu bieten. Es gibt ein reizvolles Landschaftsschutzgebiet in der Elbniederung bei Dömitz mit bis zu 42 Meter hohen Wanderdünen bei Klein Schmölen. Einen wunderschönen Blick in die weiträumige Elbtalaue erwartet Sie vom Panorama-Café im Hafen.

Tourismus-Wegweiser: relevante Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland

Der Tourismus-Wegweiser gibt einen Überblick über die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. In insgesamt 45 Rubriken ist die aktuelle Lage in jedem Bundesland erklärt.

Mecklenburg-Vorpommern
Überblick
Die aktuelle Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus (s. wichtige Links) ist seit 01.04.2021 in Kraft.
Private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, maximal jedoch mit fünf Personen zulässig; dabei gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand.
Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für Kunden geschlossen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel und weitere Betriebe (s. Verordnung §2). Geschlossene Verkaufsstellen des Einzelhandels können für den Einkauf nach Terminvereinbarung geöffnet werden (tages-aktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis erforderlich). Tages-aktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis erforderlich auch für Berherbergungs- und Kosmetikleistungen.
Personen, die ihren Wohnsitz (Meldeadresse) in Landkreisen oder kreisfreien Städten haben, in den die 7-Tage-Inzidenz über 150 liegt, werden aufgefordert, keine Einrichtungen, Verkaufsstellen, Dienstleistungsbetriebe oder sonstige Stätten in einem anderen Landkreis oder kreisfreienStadt aufzusuchen, die in ihrem eigenen Landkreis oder ihrer eigenen kreisfreien Stadt aufgrund der Infektionslage geschlossen sind.
Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an durch die örtlich zuständigen Behörden festgelegten Orten in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei engeren und längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere ingeschlossenen Räumen, sollten dies medizinische Gesichtsmasken sein; in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels besteht die Pflicht, diese Masken zu verwenden. Informationen zu medzinischen Masken siehe Verordnung. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist auch in privaten KFZ vorgeschrieben, sofern Personen nicht dem Hausstand des Fahrzeugführers angehören.
In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Es sind keine Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gastronomiebetriebe sind grundsätzlich geschlossen. Die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig.
Regionale Einschränkungen
Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die Info-Dienste des Bundeslandes. Links siehe „Wichtige Informationen“.
Aktuelle Fallzahlen des RKI
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl von 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an mindestens sieben aufeinanderfolgenden
Tagen unterschritten, sind regionale Lockerungen vorgesehen. Siehe §13a. Sobald die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen höher als 50 ist, sind die Lockerungen zurückzunehmen.
Personen, die ihren Wohnsitz (Meldeadresse) in Landkreisen oderkreisfreien Städten haben, in den die 7-Tage-Inzidenz über 150 liegt, werden aufgefordert, keine Einrichtungen, Verkaufsstellen, Dienstleistungsbetriebe oder sonstige Stätten in einem anderen Landkreis oder kreisfreienStadt aufzusuchen, die in ihrem eigenen Landkreis oder ihrer eigenen kreisfreien Stadt aufgrund der Infektionslage geschlossen sind.
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl von 100 Neuinfektionen mit SARS-CoV 2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und ist dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen, haben die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für Ausgangsbeschränkungen, insbesondere ein Verbot des Verlassens der Unterkunft zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens, einer Einschränkung des Bewegungsradius jeder Person um den Wohnort oder die Unterkunft, einer Beschränkung des Zugangs zu publikumsträchtigen Ausflugszielen sowie einer Beschränkung der Einreise in dem Landkreis, der kreisfreien Stadt oder einen hierin näher zu bestimmenden räumlichen Bereich.
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl von 150 Neuinfektionen mit SARS-CoV 2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und ist dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen, haben die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Z.B. sind Museen und Kosmetikbetriebe zu schließen, etc.

Contact

Stadt Dömitz über Amt Dömitz-Malliß
email
buergermeister@doemitz.de
address
Goethestraße 21, 19303 Dömitz
phone
(038758) 316-0